Welche Kosten entstehen Ihnen als Mandant?

Die Kosten für die Leistungen des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich, sofern sie nicht gegen die verbindlichen Regelungen dieser gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Unter gewissen Voraussetzungen sind die entstehenden Kosten ganz oder teilweise vom Gegner oder Dritten (Staatskasse, Rechtsschutzversicherung, etc.) zu übernehmen.

Falls Sie in der erfreulichen Lage sind, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, übernehmen wir die vollständige Korrespondenz und Abrechnung mit dieser.

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